Urteilsarchiv – Aktuelle Rechtsprechung

Urteilsarchiv

Aktuelle Rechtsprechung zu Mängeln beim Immobilienkauf. Alle Urteile mit Leitsatz, Sachverhalt und Entscheidung ausführlich kommentiert.

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OLG Hamm17. Februar 2025
Umweltgifte
Schadstoffbelastung: Unterschiedliche Geruchswahrnehmung schließt Arglist aus
Az.: 22 U 117/23

OLG Hamm entscheidet: Käufer kann Kenntnis der Verkäufer über Schadstoffbelastung nicht nachweisen. Menschen nehmen Gerüche unterschiedlich wahr. Makler hatte Käufer auf mögliche Schadstoffbelastung hingewiesen. Gewährleistungsausschluss bleibt wirksam.

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Bundesgerichtshof (BGH)11. November 2022
Altlasten
Altlastenverdacht und Aufklärungsverpflichtung beim Grundstückskauf
Az.: V ZR 213/21

Wenn der Verkäufer vom Verdacht auf Altlasten weiß und diese Information beim Verkauf absichtlich verschweigt, liegt arglistige Täuschung vor.

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OLG Hamm23. Juni 2022
Falsche Angaben
Kaufpreisminderung wegen Unterschreitung der geschuldeten Wohnfläche
Az.: I-22 U 91/21

OLG Hamm entscheidet: Weicht die tatsächliche Wohnfläche einer Eigentumswohnung um mehr als 10% von der Exposé-Angabe ab, liegt ein Sachmangel vor. Käufer haben Anspruch auf Kaufpreisminderung, auch wenn ein Gewährleistungsausschluss für "genaues Flächenmaß" vereinbart wurde – sofern der Verkäufer grob fahrlässig oder arglistig gehandelt hat. Hier: 19,5% Abweichung (120 m² → 96,60 m²) führt zu 21.855 € Minderung.

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Kammergericht Berlin28. Januar 2021
Feuchtigkeitsschäden
Falsche Angaben zur Kellersanierung im Exposé
Az.: 20 U 1052/20

Wenn im Exposé steht, dass Haus und Keller aufwendig saniert wurden, darf der Käufer erwarten, dass der Keller den Standards entspricht und trocken ist.

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LG Offenburg31. Januar 2020
Umweltgifte
Asbestbelastung und hohe Chloranisolkonzentration als Sachmangel
Az.: 2 O 305/18

Käufer eines 1970 errichteten Fertighauses traten erfolgreich vom Kaufvertrag zurück, nachdem sie nach Einzug Asbestzementplatten in der Fassade und erhebliche Geruchsprobleme durch Chloranisole entdeckt hatten. Das Gericht stellte fest, dass der Verkäufer beide Mängel kannte (Sanierungsangebot vor Kauf eingeholt) und arglistig verschwieg. Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag war daher unwirksam. Die Verkäufer wurden zur Rückzahlung von über 336.000 Euro verurteilt.

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Kammergericht Berlin1. Januar 2020
Feuchtigkeitsschäden
Schadensersatz wegen mangelhafter Kellerabdichtung
Az.: nicht angegeben

Eine Abdichtung, die nicht den anerkannten technischen Regeln entspricht, stellt einen Sachmangel dar, wenn im Exposé eine aufwendige Sanierung angegeben wurde.

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LG Flensburg18. Oktober 2019
Technische Mängel
Unzureichende Heizleistung einer Wärmepumpenheizung
Az.: 3 O 14/18

Eine nicht ausreichend dimensionierte Wärmepumpenheizung stellt einen Sachmangel dar, da der Käufer erwarten darf, dass ein Wohnhaus ausreichend beheizbar ist.

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OLG München5. April 2017
Schädlingsbefall
Arglistiges Verschweigen von Marderbefall
Az.: 20 U 3300/16

Ein erheblicher Marderbefall muss vom Verkäufer offenbart werden, andernfalls kann sich dieser nicht auf den Haftungsausschluss berufen.

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OLG Köln23. Juni 2015
Bauschäden
Umlaufender Setzriss im Obergeschoss als Sachmangel
Az.: 19 U 196/14

Ein rundum laufender Setzriss im Obergeschoss stellt einen wesentlichen Mangel dar, der nicht durch einfache Renovierung behoben werden kann.

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OLG Brandenburg20. März 2013
Feuchtigkeit
Verschweigen mangelhafter Kellerabdichtung trotz Kenntnis
Az.: 4 U 63/12

Wusste der Verkäufer von der mangelhaften Kellerabdichtung, rügte diese gegenüber dem Bauunternehmen und verschwieg sie dennoch dem Käufer, liegt arglistige Täuschung vor. Der Gewährleistungsausschluss greift nicht.

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OLG Koblenz13. Februar 2013
Altschaden
Keine Offenbarungspflicht für Blitzeinschlag aus den 1950er Jahren
Az.: 3 U 1122/12

Für einen Blitzeinschlag in den 1950er Jahren besteht keine Offenbarungspflicht, wenn danach keine Beeinträchtigungen auftraten und das Haus ohnehin als renovierungsbedürftig beschrieben wurde.

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OLG Saarbrücken6. Februar 2013
Feuchtigkeit
Aufklärungspflicht über Sanierungsversuche bei Feuchtigkeitsschäden
Az.: 1 U 132/12-37

Der Verkäufer muss über Feuchtigkeitsschäden und erfolglose Sanierungsversuche aufklären, auch wenn im Exposé eine Kellersanierung erwähnt wird. Zweifelhafter Sanierungserfolg begründet Offenbarungspflicht.

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OLG München9. November 2011
Holzschädlinge
Arglistiges Verschweigen von Hausbockbefall
Az.: 20 U 3106/11

Verschweigt der Verkäufer auf explizite Nachfrage einen bekannten Hausbockbefall im Dachstuhl, liegt arglistige Täuschung vor. Der Gewährleistungsausschluss greift nicht.

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BGH30. September 2010
Grundstücksmangel
Regelmäßige Überschwemmungen als Sachmangel
Az.: V ZR 89/10

Die regelmäßige Überschwemmung eines Hausgrundstücks mit Oberflächenwasser begründet einen Sachmangel, wenn dadurch die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung beeinträchtigt wird.

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OLG Koblenz13. November 2009
Feuchtigkeit
Offenbarungspflicht bei Feuchtigkeitsschäden
Az.: 2 U 443/09

Feuchtigkeitsschäden stellen offenbarungspflichtige Umstände dar. Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt einen solchen Mangel zu offenbaren, wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet.

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OLG Hamm15. Dezember 2008
Fehlerhafte Angaben
Falsches Baujahr im Exposé als Sachmangel
Az.: 22 U 90/08

Die Abweichung des tatsächlichen Baujahrs von Angaben im Maklerexposé kann einen erheblichen Sachmangel darstellen. Das Exposé kann als öffentliche Äußerung eine zu erwartende Beschaffenheit begründen.

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OLG Celle7. Februar 2008
Asbest
Asbest im Fertighaus - Keine Offenbarungspflicht bei älteren Gebäuden
Az.: 8 U 203/07

Bei älteren Fertighäusern muss der Verkäufer nicht ungefragt auf mögliche Asbestverwendung hinweisen, wenn diese zum Bauzeitpunkt üblich und zulässig war. Käufer müssen bei Häusern aus dieser Zeit mit Asbest rechnen.

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LG Berlin17. März 2005
Falsche Angaben
Fehlerhafte Angaben zu den Mieteinnahmen bei Mehrfamilienhaus
Az.: 5 O 139/04

Falsche Angaben zu Mieteinnahmen berechtigen zur Kaufpreisminderung, die sich nach einem Vielfachen der Jahresmietdifferenz bemisst.

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Rechtliche Hinweise

Die hier dargestellten Urteile dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell zu bewerten.

Für eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihres konkreten Falls kontaktieren Sie bitte unsere Kanzlei. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen beim Immobilienkauf.

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Mit fundiertem Fachwissen und individueller Beratung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und optimale Lösungen für Ihren Fall zu finden.

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