Das erworbene Grundstück wies eine Oberflächenwasserproblematik auf, da es sich in einem großen Regenwassereinzugsgebiet befand. Nach Schneeschmelze und Niederschlägen flossen erhebliche Mengen Oberflächenwasser über das Grundstück, wo es wegen bindigen Bodenmaterials nicht ausreichend versickern konnte.
Der BGH entschied, dass regelmäßige Überschwemmungen einen Sachmangel begründen. Ein arglistiges Verschweigen wurde jedoch verneint, da der Nachweis, dass dem Verkäufer das Oberflächenwasserproblem bekannt war, nicht geführt werden konnte.
Für Käufer
- ✓Bodenuntersuchung vor Kauf verlangen
- ✓Altlastenkataster beim Umweltamt prüfen
- ✓Nachfragen bei Verdachtsmomenten (z.B. aufgefüllte Flächen, alte Industriestandorte)
- ✓Haftungsausschlüsse kritisch prüfen lassen
- ✓Unabhängiges Gutachten bei Altbauten
- ✓Rechtliche Beratung vor Vertragsunterzeichnung
Für Verkäufer
- ✓Aufklärungspflicht ernst nehmen
- ✓Bei Verdacht: Gutachten einholen
- ✓Transparenz schützt vor Haftung
- ✓Haftungsausschlüsse bei Arglist unwirksam
- ✓Alle bekannten Mängel dokumentieren
- ✓Rechtliche Beratung zur Absicherung

