Kammergericht Berlin Urteil 20 U 1052/20

Falsche Angaben zur Kellersanierung im Exposé

Kammergericht Berlin • 28. Januar 2021 • Az.: 20 U 1052/20

Schnellübersicht
Gericht
Kammergericht Berlin
Datum
28. Januar 2021
Aktenzeichen
20 U 1052/20
Rechtsgebiet
Kaufrecht, Immobilienrecht
Mangeltyp
Feuchtigkeitsschäden
Volltext
dejure.org
Der Fall im Detail

Die Kläger hatten den Beklagten wegen arglistiger Täuschung verklagt. Sie behaupteten, der Beklagte hätte sie über die Beschaffenheit eines 2015 erworbenen bebauten Grundstücks getäuscht. Im Exposé wurde angegeben, dass Haus und Keller zwischen 2000 und 2002 komplett und aufwendig saniert wurden. Streitgegenständlich war die mangelhafte Kellerabdichtung des Hauses. Der Beklagte argumentierte, dass keine spezifische Nutzung des Kellers vereinbart wurde und dass die Erwähnung einer Sauna im Kaufvertrag nur aus steuerlichen Gründen erfolgte.

Entscheidung des Gerichts

Das Kammergericht Berlin entschied, dass der Beklagte Schadensersatz zahlen muss. Das Gericht betonte, dass man auch ohne Spezialkenntnisse über Kellerabdichtungen davon ausgehen kann, dass ein Keller, der nach 2000 aufwendig saniert wurde, trockene Wände haben sollte. Im vorliegenden Fall hielt jedoch die Feuchtigkeit in den Kellerwänden, die bereits seit 1995 bestand, immer noch an.

Checklisten für die Praxis

Für Käufer

  • Bodenuntersuchung vor Kauf verlangen
  • Altlastenkataster beim Umweltamt prüfen
  • Nachfragen bei Verdachtsmomenten (z.B. aufgefüllte Flächen, alte Industriestandorte)
  • Haftungsausschlüsse kritisch prüfen lassen
  • Unabhängiges Gutachten bei Altbauten
  • Rechtliche Beratung vor Vertragsunterzeichnung

Für Verkäufer

  • Aufklärungspflicht ernst nehmen
  • Bei Verdacht: Gutachten einholen
  • Transparenz schützt vor Haftung
  • Haftungsausschlüsse bei Arglist unwirksam
  • Alle bekannten Mängel dokumentieren
  • Rechtliche Beratung zur Absicherung
Häufig gestellte Fragen

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