Mit notariellem Vertrag vom 28.11.2013 kauften die Kläger vom Beklagten das mit einem im Jahr 1993 erbauten Doppelhaus bebaute Grundstück mit üblichem Gewährleistungsausschluss. In dem Gebäude ist neben einem leistungsfähigen 1,5 Tonnen-Kachelofen eine Wärmepumpenheizung eingebaut. Der Beklagte wies darauf hin, der Ofen sei geeignet die Immobilie zu 80% zu beheizen. Bezüglich der Heizleistung der Wärmepumpenheizung wurden keine Hinweise erteilt. Die Käuferseite behauptete, die Wärmepumpenheizung sei nicht ausreichend dimensioniert.
Das LG Flensburg gab der Schadensersatzklage statt. Die erforderliche Arglist konnte dem Verkäufer nachgewiesen werden.
Der Käufer kann Schadensersatz für die Installation einer angemessen leistungsfähigen Heizungsanlage verlangen.
Für Käufer
- ✓Bodenuntersuchung vor Kauf verlangen
- ✓Altlastenkataster beim Umweltamt prüfen
- ✓Nachfragen bei Verdachtsmomenten (z.B. aufgefüllte Flächen, alte Industriestandorte)
- ✓Haftungsausschlüsse kritisch prüfen lassen
- ✓Unabhängiges Gutachten bei Altbauten
- ✓Rechtliche Beratung vor Vertragsunterzeichnung
Für Verkäufer
- ✓Aufklärungspflicht ernst nehmen
- ✓Bei Verdacht: Gutachten einholen
- ✓Transparenz schützt vor Haftung
- ✓Haftungsausschlüsse bei Arglist unwirksam
- ✓Alle bekannten Mängel dokumentieren
- ✓Rechtliche Beratung zur Absicherung

