Tipps beim Hauskauf
Antworten auf die wichtigsten Fragen vor und nach dem Immobilienkauf – von der Besichtigung bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte bei Mängeln.
Worauf muss ich bei der Besichtigung achten?
Prüfen Sie Feuchtigkeit, Risse, Schimmel, Dach, Keller, Heizung und Elektrik. Nehmen Sie einen Sachverständigen mit.
Wann lohnt sich ein Sachverständiger?
Bei Altbauten, sichtbaren Mängeln oder wenn Sie unsicher sind. Kosten: 500-2.000 €.
Welche Unterlagen sollte ich vom Verkäufer anfordern?
Grundriss, Energieausweis, Baugenehmigung, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung, Rechnungen für Sanierungen.
Welche Fragen muss ich dem Verkäufer stellen?
Bekannte Mängel, Sanierungen, Feuchtigkeit, Schimmel, Schädlinge, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Altlasten.
Was bedeutet 'gekauft wie besichtigt'?
Gewährleistungsausschluss. Verkäufer haftet nur bei Arglist, Zusicherung oder vereinbarter Beschaffenheit.
Was ist der Unterschied zwischen Zusicherung und Beschreibung?
Zusicherung ist rechtsverbindlich und begründet Haftung. Bloße Beschreibung nicht. Formulierung entscheidend.
Wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?
Vertragsentwurf prüfen, Klauseln verstehen, Finanzierung klären, Fragen notieren, ggf. Anwalt konsultieren.
Wie dokumentiere ich einen Mangel richtig?
Fotos, Videos, Zeugen, Datum, Gutachten. Schriftliche Mängelanzeige an Verkäufer mit Fristsetzung.
Wie informiere ich den Verkäufer über Mängel?
Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Mangel beschreiben, Frist setzen (2-4 Wochen), Nacherfüllung verlangen.
Wie lange kann ich Mängel geltend machen?
Regelverjährung: 3 Jahre ab Kenntnis. Höchstfrist: 10 Jahre ab Vertrag. Bei Arglist längere Fristen.
Wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Bei erheblichem Mangel nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung. Alternative: Minderung oder Schadensersatz.
Wann liegt arglistige Täuschung vor?
Verkäufer kannte Mangel und verschwieg ihn trotz Offenbarungspflicht. Gewährleistungsausschluss greift nicht.
Wer muss Arglist beweisen?
Käufer muss positive Kenntnis des Verkäufers beweisen. Indizien: Gutachten, Rechnungen, Zeugen, Vorbesitzer.
Welche Offenbarungspflichten hat der Verkäufer?
Muss alle ihm bekannten Mängel offenlegen, die für Kaufentscheidung relevant sind. Auch auf Nachfrage.
Weiterführende Ressourcen
Leitfäden
Detaillierte Artikel zu Arglist, Gewährleistung und Verjährung
Tools
Fristen-Rechner und Entscheidungsstrecke für Ihre Ansprüche
Urteile
Aktuelle Rechtsprechung zu Mängeln beim Hauskauf
