Der Kläger erwarb im Februar 2021 eine Doppelhaushälfte in München für 1,449 Millionen Euro. Wenige Tage nach Kaufvertragsabschluss erfuhr er von Nachbarn, dass sich die Vor-Voreigentümerin rund 1,5 Jahre zuvor im Haus das Leben genommen hatte. Sowohl der Verkäuferin als auch dem vermittelnden Makler war dieser Umstand bekannt, wurde dem Kläger im Rahmen der Kaufverhandlungen jedoch nicht offengelegt. Der Kläger machte geltend, dass eine ursprünglich beabsichtigte Eigennutzung der Immobilie infolge der Vorgeschichte nicht mehr in Betracht komme, und begehrte eine Kaufpreisminderung von 17,5 % (253.575 €) sowie die Rückzahlung des bereits geleisteten Maklerlohns. Der Makler erhob Widerklage auf Zahlung des noch ausstehenden Maklerlohns von 15.864,65 €.
Das Landgericht München I wies die Klage vollständig ab und verurteilte den Kläger auf die Widerklage hin zur Zahlung des ausstehenden Maklerlohns. Das Gericht verneinte sowohl einen Sachmangel als auch eine vorvertragliche Aufklärungspflicht. Der Suizid der Vor-Voreigentümerin, der zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bereits 1,5 Jahre zurücklag, hafte der Immobilie selbst nicht an und beeinflusse deren grundsätzliche Tauglichkeit nicht. Eine Offenbarungspflicht bestehe nur dann, wenn der Makler konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass derartige Umstände für den Käufer von besonderer Relevanz seien – was hier nicht der Fall war, da der Kläger keine entsprechenden Nachfragen gestellt hatte. Darüber hinaus verneinte das Gericht einen schlüssig vorgetragenen Schaden, da der Wert der Immobilie angesichts der bekannten Preissteigerungen auf dem Münchner Immobilienmarkt weiter gestiegen sei.
Klage abgewiesen – Kein Sachmangel, keine Aufklärungspflicht; Kläger zur Zahlung von 15.864,65 € Maklerlohn verurteilt
Für Käufer
- ✓Bodenuntersuchung vor Kauf verlangen
- ✓Altlastenkataster beim Umweltamt prüfen
- ✓Nachfragen bei Verdachtsmomenten (z.B. aufgefüllte Flächen, alte Industriestandorte)
- ✓Haftungsausschlüsse kritisch prüfen lassen
- ✓Unabhängiges Gutachten bei Altbauten
- ✓Rechtliche Beratung vor Vertragsunterzeichnung
Für Verkäufer
- ✓Aufklärungspflicht ernst nehmen
- ✓Bei Verdacht: Gutachten einholen
- ✓Transparenz schützt vor Haftung
- ✓Haftungsausschlüsse bei Arglist unwirksam
- ✓Alle bekannten Mängel dokumentieren
- ✓Rechtliche Beratung zur Absicherung

